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  • AutorenbildArmin Anton

Änderungen der Immobilienbewertung im Erbfall

Aktualisiert: 20. Okt. 2023

Seit dem 01.01.2023 ist der Wert Ihrer Immobilie um das 1,5fache gestiegen.


Als Eigenheimbesitzende haben Sie sich die letzten Jahre sicher über die steigenden Preise auf dem Immobilienmarkt gefreut.

Es ist hoch hergegangen. Wertzuwächse bis zu 30% in wenigen Jahren.


Den größten Wertzuwachs hat Ihre Immobilie mit dem Jahreswechsel 2022 auf 2023 erlebt.

Eine Immobilie, welche am 31.12.2022 400.000,- € wert war, ist seit dem 01.01.2023

600.000,- € wert.


"Unglaublich" denken Sie jetzt sicherlich. Und es stimmt auch nur im Erbfall.


Bis zum 31.12.2022 wurden Immobilien im Erbfall beim Finanzamt mit dem Faktor 0,9 bewertet. Das heißt, eine Immobilie mit einem Wert von 400.000,- € war im Erbfall für das Finanzamt 360.000,- € wert.

Jedes Kind hat einen Erbschaftssteuerfreibetrag in Höhe von 400.000,- €, Bewertung 360.000,- €, also ist der Generationenübergang erbschaftssteuerfrei.


Seit dem 01.01.2023 wird die selbe Immobilie mit dem Faktor 1,5 bewertet und ist im Erbfall damit 600.000,- € wert.

Abzüglich des Freibetrags in Höhe von 400.000,- € müssen 200.000,- € im Erbfall versteuert werden.

Wenn nicht ausreichend Barvermögen für die Erbschaftssteuerzahlung da ist, führt das dazu, dass die vererbte Immobilie verkauft werden muss, um die Steuer zu zahlen.


Das ist vermeidbar, indem der Erbschaftsfall rechtzeitig geplant wird.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.






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